Quick Sign In:  

Forum: German Forum

Topic: DJ GEMA Gebühr - Page: 1

This part of topic is old and might contain outdated or incorrect information

 

Posted Tue 26 Feb 13 @ 2:46 pm
Stand heute: Ich nicht ;-)
 

Posted Tue 26 Feb 13 @ 3:41 pm
Das ist das, was man bei denen findet - ich persönlich hoffe ja darauf, dass die sich nicht mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) einigen werden.



GEMADIALOG wrote :
FAQs zum Tarif VR-Ö

Zum Tarif wurden uns einige Fragen gestellt. Wir haben die Userfragen gesammelt und daraus FAQs zu Thema erstellt. Danke an dieser Stelle an alle Beteiligten.

1. Die Vergütungssätze VR-Ö treten ab 1.4. 2013 in Kraft. Ab wann tritt die GEMA mit den DJs in Kontakt?
Die Vergütungssätze VR-Ö sind bisher noch nicht gesamtvertraglich mit der BVMV vereinbart, somit können wir auch noch keinen Kontakt zu den DJs aufnehmen. Wir stehen aber in engen Verhandlungsgesprächen und sind hier optimistisch.

2. Wie erfolgt die Lizenzierung unter VR-Ö?
Sobald die Vergütungssätze gesamtvertraglich vereinbart sind, wird die GEMA Kontakt mit den DJs aufnehmen (wir erhoffen uns für diesen Fall auch eine Verbandsunterstützung) und werden umfassend über die Lizenzierungsmöglichkeiten, Vergütungen etc. informieren. Anschließend erwarten wir ein entsprechendes Feedback, das dann zu einem entsprechenden Lizenzangebot (Lizenzvertrag oder Lizenzrechnung) führt. Wir gehen dabei davon aus, dass ein vereinfachtes Verfahren in Form jährlicher Pauschalzahlung auf Basis von 0,13 EUR je Vervielfältigungsstück/Werk eingeführt wird.

3. Wie sollen DJs lizenzieren, wenn man die Playlist nicht im Vorfeld erstellen kann?
Bei der Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte nach den Vergütungssätzen VR-Ö geht es letztlich nicht darum, was der DJ auflegt, sondern welche und wie viele Werke er zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe (unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung) vervielfältigt hat. Die Wiedergabe und die Vervielfältigung sind also voneinander zu trennen.

4. Wie werden Ersatzkopien bewertet, die für die Arbeit eines DJs zwingend erforderlich sind?
Eine Sicherungskopie auf einem externen Datenträger ist nicht lizenzierungspflichtig, solange sie nicht zur weiteren Verwendung, z.B. zur öffentlichen Wiedergabe, verwendet wird.

5. Müssen DJs künftig Titel + Interpret im Voraus angeben, oder reicht es nur die Anzahl Tracks zu lizenzieren?
Derzeit reicht es aus, lediglich die Anzahl der vervielfältigten Werke mitzuteilen.

6. Müssen sich DJs bei der GEMA registrieren, damit die Lizenzierung korrekt durchgeführt werden kann?
Die DJs werden bei der GEMA, wie andere Musiknutzer auch, als Kunden geführt und erhalten für die Inanspruchnahme der GEMA zustehenden Nutzungsrechte (hier: des Vervielfältigungsrechts) eine entsprechende Vergütungsrechnung.

7. Wie ist das bei der Anschaffung eines neuen Laptops? Müssen wir alles lizenzierte wieder neu lizenzieren?
Ein bereits für die Vervielfältigung lizenziertes Vervielfältigungsstück/Werk muss nicht erneut lizenziert werden, wenn es auf einem anderen Datenträger kopiert wird – sofern die bisherigen Vervielfältigungsstücke/Werke nicht weiter zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

8. Wie kontrolliert die GEMA die Lizenzierung?
Nachdem es auch Aufgabe der GEMA ist, Urheberrechtsverletzungen nachzugehen, werden wir auch für diesen Nutzungsbereich ein Szenario entwickeln, um Urheberrechtsverletzungen festzustellen.

GEMAdialog
 

Posted Tue 26 Feb 13 @ 6:24 pm
 

Posted Tue 26 Feb 13 @ 6:33 pm
DJLokkePRO InfinityMember since 2012
Wer weiss, eventuell ist das ja das Ziel der GEMA, dass keiner mehr einen Durchblick hat :-)
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 12:43 am
Also ich finde es eigentlich ganz übersichtlich.... Vor allem mit dem Schaubild was die angefertigt haben ist doch eigentlich alles klar - oder ?



Gruß, Heiko
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 1:07 am
Vor allen Dingen der Hammer ist, das jetzt auch auf einmal Songs die vor dem 01.04.2013 gekauft und vervielfältigt worden sind lizensiert werden müssen.
Das wird richtig teuer werden, oder man speckt soweit ab, dass man kaum noch Wünsche erfüllen kann.
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 1:11 am
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage, die sich mir aus einer anderen Betrachtungsweise stellt:

Warum muss ich als DJ überhaupt GEMA Gebühren bezahlen?

Fakt ist doch, das auf Privatfeiern generell keine GEMA Gebühr bezahlt werden muss (davon ausgehend, das es laut GEMA Richtlinien auch eine Privatfeier ist). Demzufolge wäre eine berechtigte oder auch unberechtigte GEMA Forderung ja schon mit der GEMAgebühr beim Kauf des Originaldatenträger abgegolten.

Mache ich als DJ eine öffentliche Veranstaltung und bin selber aber nicht der Veranstalter, dann muss dieser die Veranstaltung anmelden und eine GEMA Gebühr bezahlen. Demzufolge ist die Gebühr für diese Veranstaltung auch bezahlt. Wäre also wieder eine Doppelvergütung, wenn ich als DJ auch noch GEMA bezahlen würde.

Die einzige Berechtigung, die GEMA Gebühr vom DJ zu verlangen wäre für mich: Ich als DJ mache selber eine öffentliche Veranstaltung. Aber auch hier fiele dann die Gebühr nur für diese Veranstaltung an, und nicht für meinen gesamten Musikbestand.

Kann mir jemand erklären, welchen Denkfehler ich habe? da ich eigentlich keinen Grund sehe, den DJ zur Kasse zu bitten.

Gruß,
Ingo
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 2:31 am
RobRoyPRO InfinitySenior staffMember since 2012
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 2:50 am
raudiaudi wrote :
Mache ich als DJ eine öffentliche Veranstaltung und bin selber aber nicht der Veranstalter, dann muss dieser die Veranstaltung anmelden und eine GEMA Gebühr bezahlen. Demzufolge ist die Gebühr für diese Veranstaltung auch bezahlt. Wäre also wieder eine Doppelvergütung, wenn ich als DJ auch noch GEMA bezahlen würde.


Also prinzipiell gilt - Privatfeier - keine GEMA

Öffntliche Feier - GEMA durch den Veranstalter - Lizensierung der Kopien bei öffentlicher Aufüfhrung, der DJ

Da werden verschiedene Sachen lizensiert - aber ja, im Prinzi musst Du nochmal zahlen als DJ.

Gruß, Heiko
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 3:08 am
jakovski wrote :
raudiaudi wrote :
Mache ich als DJ eine öffentliche Veranstaltung und bin selber aber nicht der Veranstalter, dann muss dieser die Veranstaltung anmelden und eine GEMA Gebühr bezahlen. Demzufolge ist die Gebühr für diese Veranstaltung auch bezahlt. Wäre also wieder eine Doppelvergütung, wenn ich als DJ auch noch GEMA bezahlen würde.


Also prinzipiell gilt - Privatfeier - keine GEMA

Öffntliche Feier - GEMA durch den Veranstalter - Lizensierung der Kopien bei öffentlicher Aufüfhrung, der DJ

Da werden verschiedene Sachen lizensiert - aber ja, im Prinzi musst Du nochmal zahlen als DJ.

Gruß, Heiko


Die Wirte hatte sich letztes Jahr zusammengetan und haben gegen die GEMA "gekämpft" - Mit Erfolg. Ich bin in der Thematik nicht so tief drin wie ihr, was wir da am Besten machen können....?

Lg Stefan
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 3:23 am
RobRoyPRO InfinitySenior staffMember since 2012
Hallo Stefan, was ist denn bei dem "Wirtekampf" herausgekommen bzw. wie hat sich der Erfolg konkret dargestellt. Weisst du da eventuell mehr drüber..?

greetz
rob
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 3:54 am
roBroY09 wrote :
Hallo Stefan, was ist denn bei dem "Wirtekampf" herausgekommen bzw. wie hat sich der Erfolg konkret dargestellt. Weisst du da eventuell mehr drüber..?

greetz
rob


Zumindest mal, soweit ich weiß, ein halbes Jahr verschoben. Und dann glaube ich nur eine moderate Erhöhung von 10% glaube ich. Das habe ich nur im Hinterkopf und bitte korrigiert das, wenn jemand dabei ist, der es genau weiß.
(wenngleich ich mehrere Lokale kenne, welche auch die 10%ige Erhöhung nicht mehr packen, weil das Geschäft zurück gegangen ist...wo sind nur die Leute alle?)

Die Quintessenz ist aber, dass man etwas bewegen kann, wenn man sich nicht alles gefallen läßt.

Lg Stefan
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 4:42 am
Ich vertraue immer noch auf den §44a des UrhG - habe mal die relevanten Teile unterstrichen :D

UrhG wrote :
§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html

Sieht für mich so aus, als würde mir das Urheberrecht das kopieren der Songs auf USB-Sticks erlauben, die ich dann mit zur VA - neben meinen Laptop mit zur VA nehme. Das da keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hinter steckt ist ja an sich offensichtlich, schließlich wird man für seine Dienstleistung als DJ bezahlt und nicht nach der Anzahl der Kopien, die man mit sich führt.
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 5:09 am
holgerhPRO InfinityMember since 2008
Ich will die Fragestellung ja nicht komplizieren, aber was ist eigentlich mit Titeln die ich hier über den Premiumservice herunterlade (den ich momentan nicht nutze)? Müssen für die Titel auch Lizenzen abgeführt werden? Denn physikalisch werden sie ja auf meinen Rechner kopiert und von dort abgespielt......

Das ganze geht mir ziemlich auf den S.ck!!!

Gruß
Holger
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 5:26 am
Bisher mussten Discotheken oder bei öffentlichen Veranstaltungen der Veranstalter 30% zusätzliche GEMA Gebühren bezahlen, wenn der DJ mit einem Laptop auflegt (sogenannter Laptopaufschlag). Dieser Aufschlag fällt nun für die Veranstalter weg. Dafür müssen jetzt die DJs ab dem 01.04.2013 die GEMA Gebühren nach dem Tarif VR-Ö bezahlen. Also eine Doppelabrechnung gab es vorher auch schon nur muss jetzt nicht mehr der Veranstalter den Aufschlag zahlen sondern der DJ.

Der Gastrovertrag wurde vorerst ausgesetzt, weil sich die DEHOGA und andere Gastroverbände extrem gegen die neuen Tarife gewehrt haben. Die Veranstalter Gebühren wurden um 5% ab dem 01.01.2013 erhöht und für Discotheken und Clubs ab dem 01.04.2013 nochmals um 10%. Dies ist allerdings nur eine Übergangslösung, die Verhandlungen der neuen Tarife für 2014 werden nach der Entscheidung der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (soll meine ich Mitte Juni entschieden werden) wieder aufgenommen.

Ich kann nur hoffen, dass der BVD als größte deutsche DJ Interessenvertretung ebenfalls eine bessere Einigung als angedacht hinbekommt.

 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 5:51 am
@BlackMatrixXx Was hat die GEMA Gebühr mit dem Urhebergesetz zu tun? Die GEMA kann als Interesssenvertreter natürlich neue Tarife verabschieden, dies hat nichts mit dem Urhebergesetz zu tun.
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 5:57 am
svengusPRO InfinityMember since 2009
Was würden wohl Asterix und Obelix dazu sagen? "Die spinnen, die GEMA"
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 6:03 am
Stimmt auch wieder. Auch wenn das traurigerweise nichts daran ändert, dass die neuen Tarife nichts mit Fairness zu tun haben und die Gema-Leutchen sich immer wieder widersprechen.

Ich hoffe einfach, dass die sich nicht einigen werden und die GEMA sich mal an die eigene Nase fasst, um darüber nachzudenken, was die da überhaupt betreiben.
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 6:05 am
DJLokkePRO InfinityMember since 2012
 

Posted Wed 27 Feb 13 @ 6:09 am
4%